VDE Prüfservice
DGUV/VDE PRÜFSERVICE
Geräteprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701/ DIN VDE 0702
Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein großes Thema. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet für eine ausreichende Sicherheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz Sorge zu tragen. Kommt es zu Arbeitsunfällen, kann es schnell unangenehm und teuer werden. Insbesondere die Berufsgenossenschaften prüfen eingehend den Unfallhergang, um der Ursache auf die Spur zu kommen.
Ein verpflichtender Beitrag eines Unternehmers zur Verbesserung der Arbeitssicherheit ist die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3), TRBS 1201 und DIN VDE 0701-0702.
Prüfpflichtig sind z.B. die folgenden Geräte:
Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Netzteile, PC’s, Kaffeemaschinen, Drucker und Wasserkocher
Der DGUV/VDE-Prüfservice von Pfalz Überwachung
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Geräte. Als Meister-Betrieb erledigen wir fachgerecht die regelmäßige Prüfung Ihrer Geräte.
Wir bieten Rechtssicherheit! Im Anschluss an die Prüfung stellen wir Ihnen für jedes geprüfte Gerät ein Prüfprotokoll aus und bringen sichtbar am Gerät eine Prüfplakette an. Damit sind Sie rechtlich und versicherungstechnisch auf der sicheren Seite. Gleichzeitig vermitteln Sie Ihren Mitarbeiter ein Gefühl von Sicherheit im Umgang mit Ihren Geräten. Zudem erinnern wir Sie frühzeitig an die nächste Prüfung und planen mit Ihnen individuell die nächste Prüfung.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!
Prüfungsumfang ortsveränderlicher elektrischer Geräte
Sichtprüfung:
Zunächst wird das zu prüfende Gerät äußerlich auf Mängel abgesucht. Insbesondere die Anschlussleitung wird auf ihren optisch einwandfreien Zustand hin überprüft. Zudem wird in Augenschein genommen, ob das Gerät über alle sicherheitsrelevanten Anbauteile verfügt und für den vorgesehenen Einsatzort geeignet ist.
Messung:
Nach der Sichtprüfung werden der Schutzleiterwiderstand, der Isolationswiderstand, der Berührstrom sowie der Geräteableitstrom gemessen.
Funktionsprüfung:
Gegebenenfalls wird das Gerät nach den Messungen noch einer Funktionsprüfung unterzogen.
Beurteilung und Dokumentation:
Hat das Gerät alle Prüfungen erfolgreich bestanden, wird eine Prüfplakette erstellt und sichtbar am Gerät angebracht. Für jedes geprüfte Gerät wird zudem ein Prüfprotokoll ausgestellt, auf welchem unter anderem auch der Zeitpunkt der nächsten Prüfung vermerkt ist.
Besteht ein Gerät eine der Teilprüfungen nicht, erhält dieses keine Prüfplakette und darf erst nach einer fachgerechten Reparatur sowie einer erneuten, erfolgreichen Prüfung weiterverwendet werden.
Regelmäßige Wiederholung der Prüfung
In regelmäßigen Abständen muss die Prüfung der elektrischen Geräte wiederholt werden, um laufend den einwandfreien Zustand der Geräte sicherzustellen. Die Prüffrist kann je nach Umgebung, Nutzungshäufigkeit und der Fehlerquote vergangener Prüfungen variieren. In Werkstätten, Fertigungsstätten oder auf Baustellen müssen elektrische Geräte jedoch mindestens jährlich, in Büros mindestens alle 2 Jahre geprüft werden.
Dokumentation der Prüfergebnisse
Um im Schadensfall nachweisen zu können, dass das betreffende Gerät fristgerecht und vorschriftsgemäß geprüft wurde, wird im Rahmen der Prüfung für jedes Gerät ein Prüfprotokoll angefertigt. Dieses Prüfprotokoll gibt konkret Auskunft über
- die Identifizierung des Gerätes (z.B. Seriennummer, eigene Inventar-Nr.)
- den Umfang der Prüfung,
- die Ergebnisse der Prüfung,
- das Datum der Prüfung,
- die Frist zur nächsten Prüfung.
Diese Dokumentation wird Ihnen im Anschluss an die Prüfung ausgehändigt und ist mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Kontakt
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PFALZ Überwachung
Florian Frohnheiser
Am Haberbrünnchen 2
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